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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.

Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rötistrasse 4
4500 Solothurn
Tel. 032 627 75 90
Fax 032 627 76 26
kesb-rs@ddi.so.ch