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Abmeldung

Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg?

Dazu machen wir Sie höflich auf § 4 der Gemeindeordnung aufmerksam:
  1. Wer in der Gemeinde Bolken seinen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgibt, hat sich innert 14 Tagen abzumelden.
  2. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht verletzt, wer die Ausweispapiere nicht hinterlegt oder bei der An- oder Abmeldung die Auskunft verweigert oder unwahre Angaben macht, wird mit Busse in friedensrichterlicher Kompetenz bestraft.

Dies bedeutet folgendes Vorgehen:
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden, oder Sie melden sich über den Onlinedienst via https://www.eumzug.swiss/ selber ab.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatsangehörige ist der Online-Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Mitzubringen, resp. mitzusenden sind für:

Schweizerbürger

  • Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungs-, Aufenthaltsausweis
  • Evtl. amtlicher Ausweis
  • Den neuen Mietnachweis 

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Evtl. gültiger Pass (bei EG/EFTA Staatsangehörigen genügt eine gültige Identitätskarte)
  • Den neuen Mietnachweis
Wegzug ins Ausland
Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige die definitiv ins Ausland ziehen,
nehmen bitte mindestens 2 Monate im Voraus persönlich mit der Schriftenkontrolle
Kontakt auf .


Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle jederzeit gerne zur Verfügung.


Preis

gratis

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