Abmeldung
Dazu machen wir Sie höflich auf § 4 der Gemeindeordnung aufmerksam:
- Wer in der Gemeinde Bolken seinen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgibt, hat sich innert 14 Tagen abzumelden.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht verletzt, wer die Ausweispapiere nicht hinterlegt oder bei der An- oder Abmeldung die Auskunft verweigert oder unwahre Angaben macht, wird mit Busse in friedensrichterlicher Kompetenz bestraft.
Dies bedeutet folgendes Vorgehen:
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden, oder Sie melden sich über den Onlinedienst via https://www.eumzug.swiss/ selber ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online-Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Mitzubringen, resp. mitzusenden sind für:
Schweizerbürger
- Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungs-, Aufenthaltsausweis
- Evtl. amtlicher Ausweis
- Den neuen Mietnachweis
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Evtl. gültiger Pass (bei EG/EFTA Staatsangehörigen genügt eine gültige Identitätskarte)
- Den neuen Mietnachweis
Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige die definitiv ins Ausland ziehen,
nehmen bitte mindestens 2 Monate im Voraus persönlich mit der Schriftenkontrolle
Kontakt auf .
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle jederzeit gerne zur Verfügung.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeverwaltung | 062 961 60 10 | kanzlei@bolken.ch |