Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg?
Dazu machen wir Sie höflich auf § 4 der Gemeindeordnung aufmerksam:
- Wer in der Gemeinde Bolken seinen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgibt, hat sich innert 14 Tagen abzumelden.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht verletzt, wer die Ausweispapiere nicht hinterlegt oder bei der An- oder Abmeldung die Auskunft verweigert oder unwahre Angaben macht, wird mit Busse in friedensrichterlicher Kompetenz bestraft.
Dies bedeutet folgendes Vorgehen:
Sie müssen sich
innerhalb von 14 Tagen ab dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden, oder Sie melden sich über den Onlinedienst via
https://www.eumzug.swiss/ selber ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online-Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Mitzubringen, resp. mitzusenden sind für:
Schweizerbürger - Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungs-, Aufenthaltsausweis
- Evtl. amtlicher Ausweis
- Den neuen Mietnachweis
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Evtl. gültiger Pass (bei EG/EFTA Staatsangehörigen genügt eine gültige Identitätskarte)
- Den neuen Mietnachweis
Wegzug ins Ausland Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige die definitiv ins Ausland ziehen,
nehmen bitte mindestens
2 Monate im Voraus persönlich mit der Schriftenkontrolle
Kontakt auf .
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Einwohnerkontrolle jederzeit gerne zur Verfügung.