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Hundesteuer

Alle Hunde, die am 1. April des Jahres älter als 3 Monate sind, unterstehen der Meldepflicht und müssen ein Kontrollzeichen tragen. Gestützt auf die vom Kanton am 4. November 2014 beschlossene Änderung des kantonalen Gebührentarifs beträgt die Hundesteuer inkl. Kontrollzeichen neu CHF 130.00 pro Hund. Die Steuer wird im Monat April (siehe separates Inserat im Azeiger) durch die Gemeindeverwaltung eingefordert.

Preis

CHF 130.00

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