Alle Hunde, die am 1. April des Jahres älter als 3 Monate sind, unterstehen der Meldepflicht und müssen ein Kontrollzeichen tragen. Gestützt auf die vom Kanton am 4. November 2014 beschlossene Änderung des kantonalen Gebührentarifs beträgt die Hundesteuer inkl. Kontrollzeichen neu CHF 130.00 pro Hund. Die Steuer wird im Monat April (siehe separates Inserat im Azeiger) durch die Gemeindeverwaltung eingefordert.
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.