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Kehrichtentsorgung

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Mittwoch eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in gültige Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Zusätzlich müssen die Gebührensäcke mit den bei der Gemeindverwaltung erhältlichen Gebürenkleber versehen werden.

Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
  • 17 l-Sack 1 Marke
  • 35 l-Sack 2 Marken
  • 60 l-Sack 3 Marken
  • 110 l-Sack 5 Marken

Jährliche Grundgebühr und Gebühren => siehe Abfall-Reglement

Für das Grüngut ist eine separate Entsorgungsmöglichkeit vorhanden.Dafür können bei der Gemeindeverwaltung Jahresmarken bezogen werden.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Sammelstelle bei der Bushaltestelle "Dorf" oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Info, welches wir regelmässig in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

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