1.06 Reglement über die Benützung der öffentlichen Bauten, Schul- und Sportanlagen
Reglement über die Benützung der öffentlichen Bauten, Schul- und Sportanlagen
Inhalt
A. Allgemeines
B. Schulhaus/Kindergarten
C. Mehrzweckhalle/Turnhalle
D. Aussenanlagen
E. Mehrzweckhalle
F. Küche
G. Wirtebewilligung und Alkoholausschank
H. Bühne, Bühnentor, Licht, Audio
I. Lagerraum und Zivilschutzraum
J. Spielplätze
K. Erteilung von Bewilligungen, Regelungen der Schlüssel
L. Haftung
M. Aufsicht, Pflege, Unterhalt
N. Sicherheitsbestimmungen
O. Gebühren und Entschädigungen
P. Strafbestimmungen
Q. Schlussbestimmungen
Anhang 1 Weisungen für die Benützung der Turnhalle und Aussenanlagen(Verhaltensregeln)
Anhang 2 Gebühren für die Benützung der Mehrzweckhalle für bewilligungspflichtige Anlässe
Anhang 3 Feuerlöscher
Genehmigt durch den Gemeinderat am 31. Mai 2021
Genehmigt durch die Einwohnergemeindeversammlung am 16. Juni 2021
Informationen
- Datum
- 16. Juni 2021
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Bolken
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde Bolken
Dokumente
Name | |||
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Reglement_uber_die_Benutzung_der_offentlichen_Bauten_Schul-_und_Sportanlagen.pdf (PDF, 7.15 MB) | Download | 0 | Reglement_uber_die_Benutzung_der_offentlichen_Bauten_Schul-_und_Sportanlagen.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 062 961 60 10 | kanzlei@bolken.ch |